Norm: BPGG §47 Abs4
Rechtssatz: Gegen die Anwendung der Übergangsbestimmung des § 47 Abs 4 BPGG bestehen keine Bedenken aus dem Grunde der Verfassungswidrigkeit. Entscheidungstexte 10 ObS 114/99h Entscheidungstext OGH 05.10.1999 10 ObS 114/99h 10 ObS 260/99d Entscheidungstext OGH 09.11.1999 10 ObS 260/99d ... mehr lesen...
Norm: BPGG §47 Abs4
Rechtssatz: Auf Grund der in dieser Bestimmung vorgesehenen (einmaligen) Vorschußzahlung in der Höhe des für Dezember 1996 ausgezahlten Pflegegeldes ist der Anspruch des Pflegebedürftigen beziehungsweise Eintrittsberechtigten auf den aliquoten Teil der Leistung im Sterbemonat pauschaliert abgegolten. Im Sterbemonat gebührt keine weitere Leistung mehr. Entscheidungstexte ... mehr lesen...