Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat mit Bescheid vom 16.02.2015 den Antrag des Beschwerdeführers (Bf) vom 03.10.2014 auf Gewährung von Pflegegeld abgelehnt. Dieser Bescheid ist in Rechtskraft erwachsen. 2. Der Bf hat, vertreten durch seine Mutter am 16.02.2016 einen Antrag auf Wiederaufnahme nach § 69 AVG gestellt, mit der
Begründung: , dass sie - wie schon länger von ihr vermutet - am 16.02.2016 durch einen Patientenbrief des AKH ... mehr lesen...