Norm: BPGG §25 Abs2
Rechtssatz: Eine Zurückweisung von Anträgen nach § 25 Abs 2 BPGG hängt von zwei Voraussetzungen ab. Zum einen darf seit der Rechtskraft der letzten Entscheidung noch kein Jahr verstrichen sein. Weiters ist Voraussetzung, daß im Antrag keine wesentliche Änderung der Anspruchsvoraussetzungen glaubhaft bescheinigt wird. Als wesentliche Änderung sind vor allem auch solche Umstände anzusehen, die - bejahendenfalls - die Gewährung... mehr lesen...
Norm: BPGG §4BPGG §25 Abs2
Rechtssatz: Durch Art I Z 2 der am 1.7.1995 in Kraft getretenen BPGG-Novelle BGBl 1995/131 wurde § 4 Abs 4 BPGG ersatzlos aufgehoben. Damit wurde die Klagemöglichkeit bei den Arbeitsgerichten und Sozialgerichten für alle Pflegegeldstufen zu einem früheren als dem zunächst vorgesehenen Zeitpunkt eingeführt. Gleichzeitig wurde allerdings in Art II Abs 1 der Novelle normiert, daß der Rechtsweg in bezug auf das Pflegegeld... mehr lesen...