Norm: BPGG §13BPGG §13 Abs2BPGG §19
Rechtssatz: § 19 BPGG sieht keinen Ausschluß in der Bezugs- und Fortsetzungsberechtigung für einen Kostenträger für den Fall vor, daß diesem (bereits) ein Anspruchsübergang nach § 13 BPGG zustand bzw er solche Ansprüche nach § 13 Abs 2 BPGG (durch Verständigung des Entscheidungsträgers) geltend machen hätte können. Fehlt es an der Übermittlung einer Verständigung nach § 13 Abs 2 BPGG, so war der (verstorbene... mehr lesen...
Norm: BPGG §13 Abs2
Rechtssatz: Der Anspruchsübergang hängt nach § 13 Abs 2 BPGG vom Vorliegen einer Verständigung (sei es der pflegebedürftigen Person, sei es des Trägers der Sozialhilfe) an den Entscheidungsträger des Pflegegeldes ab. Entscheidungstexte 10 ObS 348/98v Entscheidungstext OGH 20.10.1998 10 ObS 348/98v European Case La... mehr lesen...