Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt (in der Folge: belangte Behörde) vom XXXX, Zl. XXXX, wurde das Verfahren, mit welchem Frau XXXX (in der Folge: BF) ein Pflegegeld der Stufe 2 ab 01.06.2016 zuerkannt wurde, wieder aufgenommen und der Antrag vom 31.05.2016 auf Gewährung des Pflegegeldes abgelehnt. Darüber hinaus wurde das der BF vom 01.06.2016 bis 30.04.2017 zu Unrecht angewiesene Pflegegeld von EUR 3.190,-- rückgefordert. In der rech... mehr lesen...