Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektors der Justizwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist als Schriftführer Mitglied des Dienststellenausschusses der Bediensteten des Exekutivdienstes bei der Justizanstalt XXXX . I.2. Mit E-Mail vom 02.12.2018 teilte der Beschwerdeführer der Leitung der Justizanstalt XXXX , dass er am 05.12.2018, in der Zeit von 7:30 Uhr bis ca. 12:00 Uhr die notwendige freie Z... mehr lesen...