Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Er wird bei den Wiener Stadtwerken - Verkehrsbetriebe als U-Bahnfahrer mit der "Heimatdienststelle" Bahnhof Wasserleitungswiese eingesetzt. Das vorliegende Verfahren bezieht sich nur auf Spruchabschnitt II des angefochtenen Bescheides vom 16. Jänner 1996; soweit sich die Beschwerde gegen den Spruchabschnitt I dieses Bescheides (Ablehnung der Akteneinsicht in einer Disziplinarangelegenheit)... mehr lesen...
Index: L20019 Personalvertretung WienL24009 Gemeindebedienstete Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17;B-VG Art20;DO Wr 1994 §108 Abs3 idF 1996/033;LandesGleichbehandlungsG Wr 1996 §25 Abs5;LPVG Wr 1985 §41 Abs3;
Rechtssatz: Zwar enthält die Wr DO 1994 keine Bestimmung über die Führung von Personalakten. Deren Führung wird aber offenkundig vorausgesetzt, weil andere Besti... mehr lesen...