Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Vor der hier strittigen Personalmaßnahme war er im Landwirtschaftsreferat der Bezirkshauptmannschaft X. (im Folgenden kurz BH) mit dem Dienstort X. tätig. Er war das einzige gewählte Ersatzmitglied des einzigen Personalvertreters der Fraktion Y. der bei dieser Dienststelle eingerichteten Dienststellenpersonalvertretung. Mit Verfügung vom 7. Juli 1998, Zl. LAD-23/43/98, teilte der La... mehr lesen...
Index: L20012 Personalvertretung KärntenL22002 Landesbedienstete Kärnten
Norm: DienstrechtsG Krnt 1994 §38 Abs1 idF 1996/014;DienstrechtsGNov Krnt 04te 1996 Art1 Z9;LPVG Krnt 1976 §26 Abs1;
Rechtssatz: Die Schutzbestimmung des § 26 Abs. 1 Krnt LPVG gilt nur für Personalvertreter, nicht auch für deren Ersatzmitglieder (keine gleichheitsrechtlichen Bedenken des VwGH, ausführliche
Begründung: im Erkenntnis). ... mehr lesen...