Begründung: I. Verfahrensgang: Mit E-Mail vom XXXX 2020 übermittelte der Beschwerdeführer einen Antrag an die Personalvertretungsaufsichtsbehörde, die Behörde möge den dort näher genannten Beschluss des ZA beim BMJ für Bedienstete der Exekutive der Justizanstalt vom XXXX 2020 aufheben. Mit dem Bescheid vom XXXX 2020, Zl. XXXX , wurde der Antrag abgewiesen. Die Zustellung des Bescheides an den Beschwerdeführer erfolgte am XXXX 2020 mittels Rsb. Nach § 7 Abs. 4 VwGVG beträgt die Fr... mehr lesen...