Entscheidungen zu § 25 Abs. 1a PVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1999/5/26 94/12/0020

Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Landesgendarmeriekommando für Tirol (im Folgenden: LGK), Schulabteilung Wiesenhof, wo er nach einem Wechseldienstplan Dienst verrichtet. Er ist Mitglied des Fachausschusses der Personalvertretung beim LGK. Mit Schreiben des Zentralausschusses für die Bediensteten der Bundesgendarmerie beim Bundesministerium für Inneres vom 2. September 1992 wurde d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.05.1999

RS Vwgh 1999/5/26 94/12/0020

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/07 Personalvertretung
Norm: B-VG Art7 Abs1;PVG 1967 §25 Abs1;PVG 1967 §25 Abs1a idF 1992/179;PVG 1967 §25 Abs2;PVG 1967 §25 Abs4;
Rechtssatz: Nach § 25 Abs 2 PVG ist die Tätigkeit als Personalvertreter ein unbesoldetes Ehrenamt, das grundsätzlich neben den Berufspflichten auszuüben ist. Nur soweit es zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten notwendig ist, steht den Personal... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1999

RS Vwgh 1999/5/26 94/12/0020

Index: 63/07 Personalvertretung
Norm: PVG 1967 §25 Abs1;PVG 1967 §25 Abs1a idF 1992/179;
Rechtssatz: Der Umstand, dass die Dienstbehörde die Einberufung zur Sitzung durch den Zentralausschuss zur Kenntnis genommen und dem Beamten nachträglich DIENSTFREISTELLUNG gewährt hat, erfüllt nicht das Erfordernis der Initiative des Dienstgebers im Sinne des § 25 Abs 1 PVG. Dass es sich um eine FREMDBESTIMMTE Personalvertret... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1999

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