Die Beschwerdeführerin ist Inhaberin von zwei Gewerbeberechtigungen für den Einzelhandel mit jeweils bestimmten Waren in den Standorten Linz, "K-straße, n1", und Linz, K-straße n2. Nach der Aktenlage des Verwaltungsverfahrens ist die Außenstelle Oberösterreich der Pensionsversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft von folgenden Annahmen ausgegangen: In einem der beiden Standorte betreibt M L eine "Trafik und Gemischtwarenhandlung" auf Grund eigener Berechtigungen. Zwischen ... mehr lesen...