Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail vom 17.05.2019 beantragte der Beschwerdeführer, die Rechtmäßigkeit der Einberufung der ersten Sitzung des neubestellten Zentralwahlausschusses durch das älteste Mitglied und die Gesetzwidrigkeit der Einberufung einer früheren ersten Sitzung durch das an Lebensjahren zweitälteste Mitglied, festzustellen. 2. Mit dem gegenständlichen Bescheid der Personalvertretungsaufsichtsbehörde wurde der Antrag des Beschwerdeführers abgewiesen. Di... mehr lesen...