Der Beschwerdeführer steht als Fachoberinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Innsbruck. Er ist bei der Abteilung V (Soziales, Kultur, Gesundheit und Sport) tätig, wo er bis er zu seiner Enthebung vom Dienst (Suspendierung) als "Prophylaxeleiter" beschäftigt war. Ihm oblag unter anderem auch die Verwaltung der Betriebskasse, die insbesondere aus Geldern von den vom Städtischen Gesundheitsamt durchgeführten Impfungen gespeist wird. Für die D... mehr lesen...
Index: L20017 Personalvertretung Tirol63/07 Personalvertretung
Norm: GdPVG Tir 1990 §14 Abs3;PVG 1967 §25 Abs1 impl;
Rechtssatz: Eine Verletzung des Beschränkungsverbotes nach § 14 Abs 3 Tir GdPVG 1990 liegt erst dann vor, wenn durch eine Anordnung, die dem Dienstgeber zuzurechnen ist, dem Personalvertreter die Ausübung einzelner seiner Befugnisse unmöglich gemacht wird (Hinweis E 18.11.1991, 90/12/0257, VwSlg 135... mehr lesen...