Entscheidungen zu § 10a Abs. 3 PVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1997/7/2 95/12/0219

Die Beschwerdeführerin steht als Volksschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Jedenfalls im beschwerdegegenständlichen Zeitraum war ihre Dienststelle eine Volksschule in Graz. Mit Erledigung vom 13. Februar 1995 wurden der Beschwerdeführerin vom Bezirksschulrat Graz eine Reihe von Anweisungen erteilt; die Einleitung dieser Erledigung lautet "Aufgrund der vorgehaltenen Beschuldigungen und aufgrund Ihrer Stellungnahme sieht sich der Bezirk... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.07.1997

RS Vwgh 1997/7/2 95/12/0219

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/07 Personalvertretung
Norm: AVG §17 Abs1;PVG 1967 §10a Abs3;
Rechtssatz: Aus § 10a Abs 3 PVG folgt ein Recht des Beamten auf Einsicht in den eigenen Personalakt (in den durch Art 20 B-VG vorgegebenen Schranken), das unabhängig von § 17 AVG besteht und daher nicht die Anhängigkeit eines den Beamten betreffenden Verwaltungsverfahrens voraussetzt, was auch mit dem Charakter des öff... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.1997

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