Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die Beschwerdeführerin war im Schuljahr 2017/18 als Unterrichtspraktikantin am XXXX tätig. Mit Schriftsatz vom 26.01.2020 beantragte sie die Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung des Dienststellenausschusses des XXXX , da sich dieser in acht im Antrag näher bezeichneten Fällen nicht den Bestimmungen des PVG entsprechend verhalten habe. I.2. Die belangte Behörde erließ hierauf den nunmehr bekämpften Bescheid dessen
Spruch: nachst... mehr lesen...