Norm: PVG §1 Abs4PVG §10 Abs1PVG §41 Abs4 Schlagworte Dienstbehörde; keine Zuständigkeit der PVAB für dienstrechtliche Angelegenheiten
Rechtssatz: Das PVG setzt die Dienstbehörde als gegeben voraus und enthält keine Regelungen darüber, wer Dienstbehörde für bestimmte Ressortbereiche zu sein habe. Die vom FA X in diesem Zusammenhang aufgeworfene Frage, ob nicht Versetzungsbescheide zur neuen Dienstbehörde notwendig wären, um deren Zuständigk... mehr lesen...