Norm
PVG §1 Abs4Schlagworte
Dienstbehörde; keine Zuständigkeit der PVAB für dienstrechtliche AngelegenheitenRechtssatz
Das PVG setzt die Dienstbehörde als gegeben voraus und enthält keine Regelungen darüber, wer Dienstbehörde für bestimmte Ressortbereiche zu sein habe. Die vom FA X in diesem Zusammenhang aufgeworfene Frage, ob nicht Versetzungsbescheide zur neuen Dienstbehörde notwendig wären, um deren Zuständigkeit zu begründen, ist keine Frage des PV-Rechts, sondern eine dienstrechtliche Frage, für die der PVAB keine Zuständigkeit zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2017:B.8.PVAB.17Zuletzt aktualisiert am
22.11.2017