Begründung: I. 1. Mit Erledigung des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Linz, vom 7. Jänner 2004 wurde der Antrag der nunmehrigen Beschwerdeführerin auf Ablehnung des Referenten in mehreren beim Unabhängigen Finanzsenat anhängigen, die Einschreiterin betreffenden Berufungsverfahren wegen Befangenheit mit näherer
Begründung: abgewiesen. In dieser Erledigung wird ua. Folgendes ausgeführt: "Rechtsbelehrung Gegen diese nur das Verfahren betreffen... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungBAO §94, §244
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Abweisung des Antrags auf
Ablehnung des Referenten in mehreren beim Unabhängigen Finanzsenat
anhängigen Berufungsverfahren wegen Befangenheit mangels
Instanzenzugserschöpfung
Rechtssatz: Die bekämpfte Erledigung ist eine nur... mehr lesen...