RS Vfgh 2005/9/27 B224/04

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Veröffentlicht am 27.09.2005
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Index

32 Steuerrecht
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung
BAO §94, §244

Leitsatz

Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Abweisung des Antrags auf Ablehnung des Referenten in mehreren beim Unabhängigen Finanzsenat anhängigen Berufungsverfahren wegen Befangenheit mangels Instanzenzugserschöpfung

Rechtssatz

Die bekämpfte Erledigung ist eine nur das Verfahren betreffende Verfügung gemäß §94 BAO, gegen die ein abgesondertes Rechtsmittel gemäß §244 BAO nicht zulässig ist. Im Hinblick darauf kann diese Verfügung auch vor dem Verfassungsgerichtshof erst mit Beschwerde gegen den die Rechtssache erledigenden Berufungsbescheid angefochten werden.

Entscheidungstexte

  • B 224/04
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 27.09.2005 B 224/04

Schlagworte

Finanzverfahren, Rechtsmittel, VfGH / Instanzenzugserschöpfung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2005:B224.2004

Dokumentnummer

JFR_09949073_04B00224_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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