Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Mit Bescheid vom 21. Juni 2017 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer als ehemaligen Direktor der *** gemäß §§9 und 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten aus den Jahren 2007, 2008 und 2009 in der Höhe von insgesamt € 2.536.628,25 zur Haftung heran. 2. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 6. Dezember 2017 wies die belangte Behörde die gegen den Bescheid vom 21. Juni 2017 erhobene Beschwerde ab. In Entsprechung des Vorlageantrag... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7StGG Art2BAO §93, §93a, §277 Abs4VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht mangels einer den rechtsstaatliche Erfordernissen genügenden
Begründung: einer mündlich verkündeten Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes betreffend Abgaben nach der BAO
Rechtssatz: Nach der Rsp des VfGH hat ein mündlich verkündetes Erkenntnis die trag... mehr lesen...