Entscheidungsgründe: 1.1. Mit dem Bescheid des Finanzamtes St. Pölten vom 18. Jänner 1978, StNr. 010/8695, wurde J.L. als Haftungspflichtiger gemäß §9 BAO in Verbindung mit §80 BAO für die im Ausmaß von S 93.380,- aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der T. Gesellschaft m.b.H. in Anspruch genommen und aufgefordert, diesen Betrag innerhalb eines Monats nach Bescheidzustellung zu entrichten (§224 BAO). 1.2. Die dagegen von J.L. ergriffene Berufung wurde mit Bescheid der Finanzlandes... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9BAO §80GmbHG §17GmbHG §20 Abs2HGB §15
Rechtssatz: BAO; keine Bedenken gegen §§9 und 80; keine denkunmögliche und keine gleichheitswidrige Anwendung Entscheidungstexte B 287/78 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 12.06.1981 B 287/78 Schlagworte ... mehr lesen...