Begründung: I. 1. Mit einem auf Art140 B-VG gestützten, beim Verfassungsgerichtshof am 14. August 2002 eingelangten Individualantrag begehrt der Einschreiter die Aufhebung der Wortfolge "und zur Vertretung ihrer Auftraggeber vor Behörden" in §102 Abs1 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. 194 idF BGBl. I 111/2002. Mit Erkenntnis vom 12. März 2004 behob der Verfassungsgerichtshof zu G289/02 auf Grund eines Antrages desselben Einschreiters die Wortfolge "im Rahmen de... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragAVG §10 Abs3BAO §84 Abs1GewO 1994 §102
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags eines gewerblichen Buchhalters
auf Aufhebung einer Bestimmung der Gewerbeordnung betreffend dessen
mangelnde Vertretungsbefugnis vor Behörden; weiterhin keine
Vertretungsbefugnis auch bei Aufhebung der angefochtenen Bestimmung
mangels Vorliegen einer positiven Regelung ... mehr lesen...