Norm: BAO §81FinStrG §1FinStrG §33 Abs1 litaStGB §12 C
Rechtssatz: Mittäterschaft bei der Abgabenhinterziehung kommt immer dann in Betracht, wenn mehreren Personen gleichzeitig (hier: § 81 BAO) ein bestimmter Pflichtenkreis auferlegt ist. Entscheidungstexte 11 Os 53/75 Entscheidungstext OGH 25.03.1976 11 Os 53/75 13 Os 30/77 En... mehr lesen...
Norm: BAO §81
Rechtssatz: "Geschäftsführer" im Sinne des § 81 Abs 1 BAO sind insbesondere die Geschäftsführer nach Handelsrecht, bei der Kommanditgesellschaft gemäß § 161 HGB also die Komplementäre. § 81 Abs 2 BAO kommt nur dann zur Anwendung, wenn zur Erfüllung der im Absatz 1 umschriebenen Obliegenheiten mehrere Personen in Betracht kommen, wenn also zB mehrere Geschäftsführer vorhanden sind bzw eine Kommanditgesellschaft mehrere Komplementär... mehr lesen...