Mit Schreiben vom 30. Juni 1994 richtete die beschwerdeführende Partei an den Magistrat der Stadt Wien unter dem Betreff: "Gebühren-Abgabenbescheid" und der Anführung einer Kontonummer ein Schreiben folgenden wesentlichen Inhaltes: "Im Jahre 1992 lag bei uns ein Rohrgebrechen vor. Da das Gebrechen außerhalb des Gebäudes in einem Schacht passierte, wurde dieses erst viel zu spät und nur durch Zufall entdeckt. Weiters ist diese Menge an Wasser nicht in da(s) öffentliche Kanalnetz ei... mehr lesen...