Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §35 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 211;
Rechtssatz: Die Förderung von Rechtssubjekten durch die öffentliche Hand spricht nicht gegen die Annahme der Gemeinnützigkeit, sondern kann in vielen Fällen als Indiz für das Vorliegen gemeinnütziger Zwecke angesehen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...