Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §35 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 211;Rechtssatz
Die Förderung von Rechtssubjekten durch die öffentliche Hand spricht nicht gegen die Annahme der Gemeinnützigkeit, sondern kann in vielen Fällen als Indiz für das Vorliegen gemeinnütziger Zwecke angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989130177.X02Im RIS seit
19.09.1990