Entscheidungen zu § 323 Abs. 38 BAO

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Beschluss 2021/6/7 E1570/2021

1. Die beschwerdeführende Partei ist steuerliche Vertreterin einer bestimmten Person. 2. Mit Bescheid vom 30. August 2013 hat das Zollamt Salzburg gegenüber dieser Person Alkoholsteuer für den Monat November 2006 festgesetzt. Gegen diesen Bescheid hat die beschwerdeführende Partei im Namen und Auftrag ihres Klienten Berufung erhoben. Mit Berufungsvorentscheidung vom 13. November 2013 hat das Zollamt Salzburg die Berufung als unbegründet abgewiesen. Daraufhin hat die beschwerdeführende Partei ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.06.2021

RS Vfgh 2021/6/7 E1570/2021

Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art144 Abs1VfGG §7 Abs2BAO §323 Abs38
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde einer Steuerberatungsgesellschaft mangels – auch schon im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht bestehender – Legitimation
Rechtssatz: Die beschwerdeführende Partei ist steuerliche Vertreterin einer bestimmten Person. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Bun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 07.06.2021

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