Entscheidungsgründe: I. 1. Die Finanzlandesdirektion für Wien, NÖ und Bgld. erklärte mit ihrem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 19. Jänner 1978 die von der bf. Gesellschaft gegen den Umsatzsteuerbescheid 1973 sowie gegen den Körperschafts- und Gewerbesteuerbescheid 1973 des Finanzamtes für Körperschaften erhobene Berufung gemäß §275 BAO als zurückgenommen. Sie begründete diese Entscheidung im wesentlichen folgendermaßen: "Die Steuerberatung der berufungswerbenden GesmbH (... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabBAO §167 Abs2BAO §250 Abs1BAO §275
Rechtssatz: BAO; Entscheidung gemäß §275, die Berufung gelte als zurückgenommen; kein Entzug des gesetzlichen Richters Entscheidungstexte B 205/78 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 23.11.1984 B 205/78 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Auf Grund der Ergebnisse einer Prüfung im Betrieb des Beschwerdeführers (einer Färberei) nahm das Finanzamt für den 12., 13., 14. und 23. Bezirk mit Bescheid vom 12. Feber 1975 gemäß §303 Abs4 BAO das Verfahren betreffend die Veranlagung zur Einkommensteuer und Gewerbesteuer für 1970 sowie zur Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer für 1971 und 1972 wieder auf und setzte die genannten Steuern für die betreffenden Jahre neu fest. Mit einem zweiten... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2BAO §245 Abs3BAO §275
Rechtssatz: BAO, fruchtloser Mängelbehebungsauftrag nach §275; kein Entzug des gesetzlichen Richters durch Abweisung der Berufung Entscheidungstexte B 55/77 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 17.10.1980 B 55/77 S... mehr lesen...