Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 03.07.2018 Norm: BAO §271 Abs1BAO §271 Abs2
Rechtssatz: Die Voraussetzung für eine Aussetzung nach § 271 BAO liegt vor, wenn sich die gleiche Rechtsfrage [hier: Umfang des in Bemessungsgrundlage einzubeziehenden geldwerten Vorteils aus Privatnutzung von Firmen-PKW durch Geschäftsführer] stellt und der Ausgang des Verfahrens vor dem Bundesfinanzgericht [betreffend die Festsetz... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B GmbH & Co KG, vom 28. Mai 2018 gegen den Bescheid des Stadtsenates der Stadt Krems an der Donau vom 18. Mai 2018, Geschäftszahl: ***, betreffend die Festsetzung der Kommunalsteuer für die Jahre 2013 bis 2015 sowie eines Säumniszuschlages, den BESCHLUSS: 1. Die Entscheidung über die Beschwerde wird bis zur Entscheidung des Bundesf... mehr lesen...