RS Lvwg 2018/7/3 LVwG-AV-610/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.07.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

03.07.2018

Norm

BAO §271 Abs1
BAO §271 Abs2

Rechtssatz

Die Voraussetzung für eine Aussetzung nach § 271 BAO liegt vor, wenn sich die gleiche Rechtsfrage [hier: Umfang des in Bemessungsgrundlage einzubeziehenden geldwerten Vorteils aus Privatnutzung von Firmen-PKW durch Geschäftsführer] stellt und der Ausgang des Verfahrens vor dem Bundesfinanzgericht [betreffend die Festsetzung von DB und DZ] von wesentlicher Bedeutung für die Entscheidung im ausgesetzten Verfahren ist.

Schlagworte

Finanzrecht; Abgabenbescheid; Kommunalsteuer; Aussetzung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.610.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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