Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
03.07.2018Norm
BAO §271 Abs1Rechtssatz
Die Voraussetzung für eine Aussetzung nach § 271 BAO liegt vor, wenn sich die gleiche Rechtsfrage [hier: Umfang des in Bemessungsgrundlage einzubeziehenden geldwerten Vorteils aus Privatnutzung von Firmen-PKW durch Geschäftsführer] stellt und der Ausgang des Verfahrens vor dem Bundesfinanzgericht [betreffend die Festsetzung von DB und DZ] von wesentlicher Bedeutung für die Entscheidung im ausgesetzten Verfahren ist.
Schlagworte
Finanzrecht; Abgabenbescheid; Kommunalsteuer; Aussetzung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.610.001.2018Zuletzt aktualisiert am
29.08.2018