1.1. Mit Bescheid vom 11. Dezember 1990 erteilte der Magistrat der Landeshauptstadt Graz den Beschwerdeführern die nachträgliche Bewilligung des Abbruches des teilweise unterkellerten eingeschossigen Einfamilienwohnhauses mit nicht ausgebautem Dachgeschoß und die Neuerrichtung des Keller- und Erdgeschosses, welche im Zuge der Umbauarbeiten abgebrochen wurden. 1.2. Mit Bescheid vom 13. Dezember 1990 schrieb der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz den Beschwerdeführern gemäß § 6a d... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §260;BAO §267 Abs1;BAO §276 Abs1;BAO §299 Abs5;BAO §299;LAO Stmk 1963 §206 Abs1;LAO Stmk 1963 §220 Abs5;LAO Stmk 1963 §220 Abs6;
Rechtssatz: Die Aufsichtsbehörde (Gemeinderat) behob die Vorschreibung eines Aufschließungsbeitrages und dessen Fälligstellung während des anhängigen Berufungsverfahrens, betreffend den Fällig... mehr lesen...