Entscheidungsgründe: I. Mit dem angefochtenen Bescheid des Berufungssenates der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland wurde eine Berufung gegen Bescheide betreffend Einkommensteuer 1987 bis 1989, die Verluste des Beschwerdeführers aus Vermietung und Verpachtung eines 1975 angekauften Alpengasthofs als Appartementhaus nicht anerkennen, weil es nach der bis dahin vorgelegenen Wirtschaftsführung zu keinem Gewinn kommen könne und die Betätigung daher als "Liebh... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art20B-VG Art83 Abs2B-VG Art87 Abs3EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEStG 1988 §2BAO §263 Abs2BAO §271 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Versagung der Anerkennung gewinnmindernder Verluste aufgrund
Einstufung der Betätigung als "Liebhaberei"; keine Bedenken gegen die
Zusammensetzung... mehr lesen...