Entscheidungen zu § 261 Abs. 1 BAO

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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TE Lvwg Beschluss 2021/11/11 LVwG-AV-1374/001-2021

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Säumnisbeschwerde der C GmbH & Co KG vom 23. August 2021, gegen den Bürgermeister der Stadtgemeinde ***, den BESCHLUSS: 1.   Die Säumnisbeschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt. 2.   Gegen diesen Beschluss ist eine ordentliche Revision nicht zulässig. Rechtsgrundlagen: § 261 Abs. 1 iVm 284 Abs. 2 Bundesabgabenordnung – BAO § 25a Verwal... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Beschluss | 11.11.2021

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