Begründung: 1. In der unter Berufung auf Art137 B-VG erhobenen Klage bringt der Kläger im wesentlichen vor, daß ihm mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern in Wien vom 2. Juli 1982 eine Abgabenerhöhung von 300 S gemäß §8 Abs4 KfzStG vorgeschrieben worden sei; der aufgrund seiner Berufung am 18. März 1983 ergangene bestätigende Berufungsbescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, NÖ und Bgld. sei mit Erk. des VwGH vom 30. November 1984 wegen Rechtswidrigkeit ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / BescheidBAO §241 Abs1VfGG §19 Abs3 Z2 lita
Rechtssatz: Art137 B-VG; Klage gegen den Bund auf Rückzahlung einer zu Unrecht zwangsweise eingehobenen Abgabe; Möglichkeit zur Geltendmachung dieser Forderung im Abgabenverfahren gemäß §241 Abs1 BAO; keine Zuständigkeit des VfGH Entscheidungstexte ... mehr lesen...