Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen Amtshandlungen, die am 27. April und am 2. Mai 1984 von Organen des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien (FA 6/7/15) durchgeführt wurden. Die Bf. behauptet, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf persönliche Freiheit sowie auf Unversehrtheit des Hausrechtes und des Eigentumsrechtes verletzt worden zu sein, und beantragt, diese Rechtsverletz... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art8AbgEO §6 Abs1AbgEO §13 Abs1BAO §232HausRSchG §3PersFrSchG
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG: Vollstreckungshandlungen durch Organe des Finanzamtes in einem dem Gatten der Bf. überlassenen Raum; keine Beschwerdelegitimation der Gatti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Am 21. März 1978 erließ das Finanzamt für den 1. Bezirk gemäß §232 BAO einen Sicherstellungsauftrag für Abgabenansprüche gegen den Bf. Am 5. April 1978 wurde aufgrund dieses Sicherstellungsauftrages die Vormerkung von Pfandrechten im Lastenblatt der dem Bf. gehörenden Liegenschaften EZ ... KG Grinzing als Haupteinlage und EZ ... und ... der gleichen KG als Nebeneinlage eingetragen. Mit Beschluß des BG Döbling vom 17. Juli 1978 wurde die Löschung diese... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5BAO §232EO §39EO §75GBG 1955 §57GJGebG 1962 §20 Abs2
Rechtssatz: GJGebG 1962; keine Bedenken gegen §20 Abs2; keine denkunmögliche oder willkürliche Abweisung eines Berichtigungsantrages gegen einen auf §20 Abs2 gestützten Zahlungsauftrag für eine bereits gemäß §57 GBG gelöschte Pfandr... mehr lesen...