Norm: BAO §6BAO §7BAO §224BAO §232BAO §233
Rechtssatz: Auch wenn gegen zwei Personen jeweils Sicherstellungsaufträge hinsichtlich identer Abgabenschulden erlassen werden, liegt mangels Haftungsbescheids noch keine Gesamtschuld vor. Entscheidungstexte 3 Ob 50/21f Entscheidungstext OGH 22.04.2021 3 Ob 50/21f European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: EO §67BAO §232. BAO §233
Rechtssatz: Selbst wenn bei einer Exekution zur Sicherstellung durch Pfandrechtsvormerkung auf einer Liegenschaft beantragt wurde, den Sicherstellungsauftrag des Finanzamtes zusammen mit dem Exekutionsbewilligungsbeschluß zuzustellen, muß mit dem Vollzug durch grundbücherliche Eintragung nicht bis zur Zustellung des Sicherstellungsauftrages zugewartet werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 24.6.1991 trug die Bezirkshauptmannschaft G***** der Gustav W***** Gesellschaft mbH auf, für die Vollstreckung eines ihr mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung erteilten, aber nicht vollständig und rechtzeitig erfüllten Auftrages im Wege der Ersatzvornahme die Kosten in der Höhe von S 11,800.000,-- gegen nachträgliche Verrechnung vorauszuzahlen. Dieser Betrag sei in Teilbeträgen mit Fälligkeiten zwischen dem 1.7.1991 und 12.8.199... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen des Gemeinschuldners wurde am 29.3.1989 vom Landesgericht Salzburg zu S 41/89 der Konkurs eröffnet. Seine Zahlungsunfähigkeit war jedenfalls vor dem Jahr 1988 eingetreten. Am 31.8.1988 hatte der Gemeinschuldner bei der beklagten Partei offene Beitragsrückstände von S 819.822,55. An diesem Tag fand bei ihm auf Grund eines vollstreckbaren Rückstandsausweises der beklagten Partei über S 166.706,68 samt Anhang eine Fahrnispfändung statt (E 2121/88 ... mehr lesen...
Begründung: Das für den Verpflichteten zuständige Finanzamt erließ gemäß § 232 BAO einen Sicherstellungsauftrag zur Sicherung von Abgabenansprüchen in der Höhe von 4,069.225 S. Darin wurde entgegen § 232 Abs 2 lit d BAO nicht der Betrag bestimmt, durch dessen Hinterlegung der Abgabenpflichtige erwirken kann, daß Maßnahmen zur Vollziehung des Sicherstellungsauftrags unterbleiben und bereits vollzogene Maßnahmen aufgehoben werden. Das Erstgericht bewilligte auf Grund dieses Sicherst... mehr lesen...
Norm: BAO §232BAO §233
Rechtssatz: Nur Sicherstellungsaufträge, die den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt aufweisen, können Grundlage eines gerichtlichen Sicherungsverfahren sein. Entscheidungstexte 3 Ob 91/90 Entscheidungstext OGH 28.11.1990 3 Ob 91/90 Veröff: SZ 63/212 3 Ob 98/91 Entscheidungstext OGH 13.11.1991 3 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Seit Mai 1979 wies Hermann B beim beklagten Sozialversicherungsträger Beitragsrückstände in wechselnder Höhe, meist zwischen S 200.000 und 500.000 auf. Die monatlichen Vorschreibungen lagen bei rund S 250.000. Die beklagte Partei hatte mit Hermann B Stundungsvereinbarungen getroffen, die in der Folge mehrmals nicht eingehalten wurden. Aus diesem Grunde erfolgten im Jahre vor der späteren Eröffnung des Ausgleichsverfahrens vier Exekutionen. Da Hermann B die Beitr... mehr lesen...
Norm: BAO §232BAO §233KO §30
Rechtssatz: Dem Abgabengläubiger wird unter den im § 232 BAO 1961 angeführten Voraussetzungen ein materiellrechtlicher Anspruch auf Sicherstellung noch nicht vollstreckbarer Abgabenforderungen eingeräumt, sodaß die nach § 233 Abs 2 BAO im Exekutionsweg erwirkten Sicherheiten nicht als eine anfechtbare Begünstigung des Abgabengläubigers angesehen werden können. (1 Ob 553/56 = JBl 1957,420 = RZ 1957,60; 5 Ob 27/63 EvB... mehr lesen...
Norm: BAO §232ZPO §190 D14
Rechtssatz: Das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 232 Abs 1 BAO) für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages steht durch den der Pfandrechtsvormerkung zugrundeliegenden rechtskräftigen Bescheid der Abgabenbehörde für das Gericht bindend fest (Fasching II 912, 927; SZ 23/176, JBl 1959, 285, EvBl 1959/291, EvBl 1964/185 ua). Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...