Der Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz vom 18. April 1995 hinsichtlich des Abgabenrückstandes von 21.033 S die Bewilligung der Entrichtung in monatlichen Raten von 900 S. Er begründete den Antrag damit, daß er in den Jahren 1993 und 1994 Verluste erwirtschaftet habe und erst für das Jahr 1995 mit Gewinnen rechne. Seine Gattin sei nicht in der Lage gewesen, eine Arbeitsstelle zu finden; er sei daher zur Unterhaltsleistung verpflichtet. Diese Umstände hätten zur Folge, daß sein... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392;BAO §212;BAO §222 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Zur Beseitigung einer Gefährdung der Einbringlichkeit können vom Abgabepflichtigen entsprechende Sicherheitsleistungen angeboten werden, damit eine Zahlungserleichterung zulässig wird. Die Sicherheitsleistung hat vor der (letztinstanzlichen) En... mehr lesen...