Entscheidungsgründe: I. 1. Die Finanzlandesdirektion für Stmk. schrieb Dipl.-Ing. DDr. J G mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid vom 24. Oktober 1979 Säumniszuschläge in der Höhe von insgesamt 98 S vor und begründete dies unter Bezugnahme auf Bestimmungen der BAO (in der vor der Nov. BGBl. 151/1980 geltenden Fassung) im wesentlichen folgendermaßen: "Mit dem Nebengebührenbescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 22. August 1979 wurden wegen nicht zeitgerechter Entrichtung der... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: StGG Art5BAO §213, §214BAO §217 Abs6
Rechtssatz: BAO; keine denkunmögliche Vorschreibung von Säumniszuschlägen im Hinblick auf §§213, 214, 217 Abs6 Entscheidungstexte B 529/79 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 22.02.1985 B 529/79 Schlagworte ... mehr lesen...