Begründung: I.1. Der Beschwerdeführer ist Wirtschaftstreuhänder; er gab dem Finanzamt mit Schreiben vom 8. Juni 1976 bekannt, daß ihn die STAMAG Stahl- und Maschinenbau Gesellschaft mbH & Co. KG (im folgenden: STAMAG-KG) beauftragt habe, ihre steuerlichen Belange wahrzunehmen. Diesem Schreiben hatte er eine mit 31. März 1976 datierte Vollmacht angeschlossen, die den Vermerk enthielt, daß sie auch für die Übernahme von Geld und Geldeswert gelte. Mit Schreiben vom 2. November ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationB-VG Art144 Abs2BAO §213BAO §216
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG, kein Eingriff in die Rechtssphäre des Beschwerdeführers; BAO, Erlassung eines Abrechnungsbescheides nach §216; zu Unrecht erfolgte Abbuchung eines Guthabensbetrages und Rückgängigmachung dieser Abbuchung Entscheidungstexte ... mehr lesen...