Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der A-GmbH, die Einnahmen aus der Aufstellung von Glücksspielautomaten erzielte. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 Abs. 1 BAO für aushaftende Abgabenschulden der GmbH im Ausmaß von 3,474.950 S (Umsatzsteuer für das Jahr 1988 von 1,047.165 S und für das Jahr 1992 von 476.390 S sowie für die Monate April und Mai 1994 von 1,752.449 S, Vermögensteuer für Juli bis Dezember 1993 von 500 S, Körperschaftsteuer für... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §214 Abs6;UStG 1972 §20;
Rechtssatz: In der Festsetzung der Umsatzsteuer mit einem Umsatzsteuer-Jahresbescheid kann keine Mahnung iSd § 214 Abs 6 BAO erblickt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997150051.X04 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §214 Abs6; Beachte Besprechung in:
ÖStR 1989/21, 399;
Rechtssatz: Im Vollstreckungsverfahren geleistete Beträge sind sachkongruent zu verrechnen, weil bei einer Verbuchung auf einen anderen Rückstand eine erfolgreiche Vollstreckung, die zur zwangsweisen Einbringung eines bestimmten Rückstandes führt, dennoch fortgeführt werden müßte, w... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer zahlte am 9. März 1987 beim Finanzamt den Betrag von S 50.250,-- ein. Dieser Betrag entsprach der am 10. März 1987 fälligen Einkommensteuervorauszahlung für das 1. Kalendervierteljahr 1987. Das Finanzamt verrechnete jedoch die Zahlung von S 50.250,-- auf dem Fälligkeitstag nach ältere Abgabenschuldigkeiten. Die Einkommensteuervorauszahlung für das 1. Kalendervierteljahr 1987 galt daher als mit Ablauf des Fälligkeitstages unberichtigt, mit der Folge, daß das Finanz... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §214 Abs1BAO §214 Abs4BAO §214 Abs6BAO §214 Abs7BAO §217 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 335;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, bei welchen Zahlungen einem Abgabepflichtigen ein Weisungsrecht zusteht und bei welchen Zahlungen nicht, sowie über die sachliche Rechtfertigung dafür. European Case L... mehr lesen...