Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 19. 6. 2001, 2 S 321/01w, wurde über das Vermögen der C***** Betriebs GesmbH der Konkurs eröffnet und die Klägerin zur Masseverwalterin bestellt. Die klagende Masseverwalterin ficht Abgabenzahlungen, die die Gemeinschuldnerin vor Konkurseröffnung an die beklagte Partei geleistet hat, unter Berufung auf §§ 30, 31 sowie § 28 Z 2 KO an. Ursprünglich war die Klage auf die Anfechtung folgender Abgabenzahlungen gerichtet: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen des Ferdinand R*****, der ein Elektroinstallationsunternehmen betrieb, wurde am 19. 2. 1998 das Konkursverfahren eröffnet. Die objektive Zahlungsunfähigkeit trat Anfang August 1997 ein. In den letzten 6 Monaten vor Konkurseröffnung zahlte der nunmehrige Gemeinschuldner folgende Beträge an das zuständige Finanzamt: 1.) 21. 08. 1997 55.517 S 2.) 22. 09. 1997 178.180 S 3.) 20. 10. 1997 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1416BAO §214 Abs4 litaKO §30KO §31
Rechtssatz: Zur Frage der Berücksichtigung eines Umsatzsteuerguthabens, das der spätere Gemeinschuldner bei - der Anfechtung teils unterliegenden und teils nicht unterliegenden - Abgabenzahlungen (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) in Abzug brachte. Entscheidungstexte 6 Ob 339/00x Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...