Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit am 26.02.2018 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen sowie von der Pflicht zur Entrichtung der Ökostrompauschale. Dem Antragsformular wurden folgende Unterlagen beigeschlossen: - Dienstzettel vom 15.02.2018; - Bescheid der Studienbeihilfenbehörde vom 23.08.2017; - Bescheid der Studienbeihilfenbehörde vom 1... mehr lesen...