Entscheidungsgründe: I. 1. Das Finanzamt Linz erließ an die bf. Gesellschaft einen Vermögenssteuerbescheid zum 1. Jänner 1977, mit dem die Vermögensteuer in Höhe von 10000 S festgesetzt wurde. Diesem Bescheid zufolge bestand insbesondere eine Vierteljahresfälligkeit von 2500 S am 10. August 1977. Die Belastung des Abgabenkontos der Bf. mit diesem Betrag am Fälligkeitstag ergab (im Hinblick auf ein bestehendes Guthaben von 435,38 S) eine Zahllast von 2064,62 S, die Buchung einer wi... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzBAO §211 Abs1 litbBAO §211 Abs1 litd
Rechtssatz: BAO; keine Gleichheitswidrigkeit der durch §211 Abs1 litb und d idF vor der Nov. BGBl. 151/1980 bewirkten Differenzierung zwischen Einzahlungen bei der Postsparkasse und solchen bei anderen Kreditinstituten Entscheidungstexte ... mehr lesen...