Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. ist praktischer Arzt in Wörgl. In der Einkommensteuererklärung 1976 machte er als Betriebsausgaben iS des §4 Abs4 des Einkommensteuergesetzes 1972 (EStG 1972) ua. Aufwendungen für den Lohn geltend, den er seiner in der Arztpraxis mitarbeitenden Ehegattin bezahlt habe. Die Finanzlandesdirektion für Tir. (FLD) setzte mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 2. Mai 1980 die Einkommensteuer des Bf. für das Kalenderjahr 1976 fest. Sie erkannt... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1StGG Art5ABGB §44 ffBAO §21 ffEStG §4 Abs4
Rechtssatz: EStG 1972; nur teilweise Anerkennung des der Ehegattin als Dienstnehmer bezahlten Gehaltes als gewinnmindernde Betriebsausgabe; keine Bedenken gegen §4 Abs4; keine denkunmögliche Gesetzesanwendung; keine Willkür Entscheidungstexte B 298/8... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Bf. L St., Inhaber eines Optikerbetriebes, schloß mit seiner Ehefrau E St., seiner Tochter R G und seinem Neffen F St. am 26. Mai 1975 in Form eines Notariatsaktes einen Vertrag über die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Nach Punkt 3 dieses Vertrages ist Gegenstand des Unternehmens der Betrieb eines Augenoptiker- und gehörakustischen Unternehmens; die Gesellschaft ist weiters berechtigt, sich an Unternehmen mit gleichem oder ähnl... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktBAO §21BAO §22
Rechtssatz: BAO §§21, 22; Vorschreibung von Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer an das (frühere) Einzelunternehmen trotz mittlerweilen erfolgter - formaler - Umwandlung in GesmbH & Co. KG; keine willkürliche Anwendung wirtschaftlicher Betrachtungsweise Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer betreibt im Standort St. ein Elektrounternehmen. Der Gewinn der im Handelsregister eingetragenen Einzelfirma wird gemäß §5 EStG 1972 ermittelt, wobei das Wirtschaftsjahr abweichend vom Kalenderjahr jeweils am 30. Juni endet. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 1975/76 zum 30. Juni 1976 verbuchte der Beschwerdeführer vier Sparbücher mit einem Guthabenstand in Höhe von insgesamt S 609.367,12 einschließlich ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: StGG Art5BAO §21EStG §4 Abs1
Rechtssatz: EStG 1972; Einbringung von Sparbüchern in das Betriebsvermögen nach Ablauf des Wirtschaftsjahres; denkmögliche Nichtanerkennung als Einlage während des Wirtschaftsjahres Entscheidungstexte B 299/79 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 12.03.1982 B 299/79 ... mehr lesen...