Begründung: In der mit Schriftsatz vom 5.12.1994 eingebrachten auf § 67c AVG gestützten Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, führt der Beschwerdeführer folgendes wörtlich aus: "Die Betriebsprüfungsabteilung des Finanzamtes für den 1. Bezirk in Wien führt bezüglich des Einschreiters zur Steuernummer 841/7295 eine abgabenbehördliche Prüfung gemäß § 147 ff BAO durch. Dem Betriebsprüfer, Herrn Sch, stehen Unterlagen zur Verfügung, die der F... mehr lesen...