Entscheidungen zu § 111 Abs. 4 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2006/7/26 2004/14/0022

Im Juli 1997 langte beim Finanzamt Innsbruck ein Schreiben des Finanzamtes Augsburg-Stadt, Steuerfahndungsstelle, vom 27. Juni 1997 mit folgendem Inhalt ein: "Rechtshilfeersuchen Sachverhaltsdarstellung Die Steuerfahndungsstelle bei dem Finanzamt Augsburg-Stadt ermittelt gegen Dr. Herbert P (Beschuldigter) wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung im Steuerstrafverfahren. Der Beschuldigte ist als selbständiger Zahnarzt tätig. Für den Zeitraum 1991 bis 1995 wurden fingierte Bet... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.07.2006

RS Vwgh 2006/7/26 2004/14/0022

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111 Abs4;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §99 Abs1; Beachte Besprechung in:GeS aktuell 1/2007, S 21-28;
Rechtssatz: Der Bescheid, mit dem die Zwangsstrafe verhängt wird, knüpft an das Auskunftsverlangen an. Die Androhung einer Zwangsstrafe ist gemäß § 111 Abs. 4 BAO seinerseits nicht bekämpfbar. Daher können Fehler in Bezug auf die Stellung d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.07.2006

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