Entscheidungen zu § 110 Abs. 1 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2002/4/25 2000/15/0032

Der Beschwerdeführerin ist eine ausländische Unternehmerin, welche ua auf dem Gebiete der Planung und Herstellung von Maschinenauflagern tätig ist. Der steuerliche Vertreter der Beschwerdeführerin stellte am 18. Juni 1998 unter Verwendung des amtlichen Vordrucks U 5 den - am 22. Juni 1998 beim Finanzamt eingelangten - Antrag auf Erstattung von Vorsteuerbeträgen für den Zeitraum Jänner bis Dezember 1997. Statt der Angaben betreffend das Sitzfinanzamt der Antragstellerin, den Gesamtbetr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.04.2002

RS Vwgh 2002/4/25 2000/15/0032

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §110 Abs1;ErstattungsV abziehbare Vorsteuern ausländischer Unternehmer 1995 §3 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgelegte Fristen - wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist - nicht geändert werden. Gesetzlich festgelegte Fristen sind solche, deren Dauer in Gesetzen oder in Verordnungen festgelegt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.04.2002

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