Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Mit Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 18. September 2013 wurde der Beschwerdeführerin für das Jahr 2012 Einkommensteuer in bestimmter Höhe vorgeschrieben. Über eine dagegen erhobene Berufung wurde mit Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 15. Juli 2014 entschieden. 2. Entsprechend dem Ansuchen der Beschwerdeführerin vom 18. September 2014 wurde mit Bescheid de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GerichtsaktStGG Art2BAO §108, §245, §264VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch Zurückweisung eines Vorlageantrags als verspätet wegen Verkennung der Rechtslage betreffend das Ende der Rechtsmittelfrist an einem Sonntag
Rechtssatz: Das BFG hat es nicht nur unterlassen, sich mit der Frage, ob der Vorlageantrag ... mehr lesen...