Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 10.12.2018 wurde dem Bundesverwaltungsgericht als Disziplinargericht des Verwaltungsgerichtes Wien ein Strafantrag der Disziplinaranwältin XXXX gegen die Richterin des Verwaltungsgerichts Wien, XXXX , vorgelegt. Mit Schriftsatz vom 26.02.2019 gab der rechtsfreundliche Vertreter dem Bundesverwaltungsgericht bekannt, dass XXXX mit Ablauf des 06.01.2019 ihren Austritt aus ihrem Dienstverhältnis zum Land Wien erklärt habe. II. Das Bundesv... mehr lesen...