Entscheidungen zu § 14 VGW-DRG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Bvwg Erkenntnis 2024/7/4 W170 2272837-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Strafantrag vom 01.06.2023, MDR-DI-1255137-2022, wurde von der Disziplinaranwältin der Stadt Wien (in Folge: Disziplinaranwältin) dem zu diesem Zeitpunkt bereits im Ruhestand befindlichen Mitglied des Verwaltungsgerichts Wien, XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter), zur Last gelegt, in zahlreichen, näher bezeichneten Verfahren nicht nachvollziehbare Verfahrensstillstände bzw. Rückstände bei der schriftli... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.07.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2020/7/9 W136 2226263-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes als Disziplinargericht des Verwaltungsgerichtes XXXX über den im
Spruch: bezeichneten Strafantrag des stellvertretenden Disziplinaranwaltes der Stadt Wien (in Folge: Disziplinaranwalt) gegen XXXX (in Folge: Beschuldigter); diesem wird im Strafantrag vorgeworfen, in acht näher genannten, vom ihm als Richter des Verwaltungsgerichtes XXXX geführten V... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 09.07.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2020/4/20 W170 2207255-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes als Disziplinargericht des Verwaltungsgerichtes Wien über den im
Spruch: bezeichneten Strafantrag der Disziplinaranwältin der Stadt Wien (in Folge: Disziplinaranwältin) gegen XXXX (in Folge: Beschuldigter), welcher mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14.11.2019, W170 2207255-1/15E, bereits hinsichtlich der dort beschriebenen Dienstpflic... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 20.04.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2019/11/14 W170 2207255-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes als Disziplinargericht des Verwaltungsgerichtes Wien über den im
Spruch: bezeichneten Strafantrag der Disziplinaranwältin der Stadt Wien (in Folge: Disziplinaranwältin) gegen XXXX (in Folge: Beschuldigter); diesem wird im Strafantrag im Wesentlichen vorgeworfen, in einem privatrechtlichen Streit zwischen seiner damaligen Lebensgefährtin und der Inhab... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 14.11.2019

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